Wieder regulärer Parteiverkehr im Rathaus Buchbach

Ab sofort können im Rathaus Buchbach wieder reguläre Termine wahrgenommen werden. Die bisherige Einschränkung auf dringende Angelegenheiten entfällt.

Um die Vorschriften und den Mindestabstand einhalten zu können, wird der Zutritt ins Gebäude allerdings erst nach läuten ermöglicht.

Das Tragen eines einfachen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.

Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, sollten Sie vor einem Besuch im Rathaus einen Termin vereinbaren.

Der Markt Buchbach bittet darüber hinaus alle Bürgerinnen und Bürger die folgenden Hinweise zu beachten:
- Gegenseitige Rücksichtnahme und das Einhalten des notwendigen Abstandes zu anderen Personen
- Termine nur dann wahrzunehmen, wenn Sie sich gesund fühlen und sich in den letzten 14 Tagen nicht in einem Risikogebiet gemäß dem Robert-Koch-Institut aufgehalten haben.
- nutzen Sie die telefonischen Beratungsmöglichkeiten

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