Steuern, Beiträge und Gebühren

Wasser und Abwasser

Wasserversorgunganlage

Herstellungsbeiträge:

  • pro m² Grundstücksfläche   0,99 € (unverändert seit 01.06.2006)
  • pro m² Geschossfläche          5,67 € (unverändert seit 01.06.2006)

Verbrauchsgebühren:

  • pro m³ Verbrauch                   1,75 € (ab 01.11.2024)
  • Grundgebühr monatlich      4,00 € (unverändert seit 01.04.2005)

Zu den genannten Beträgen kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (7%) hinzu.

 

Entwässerungseinrichtung

Herstellungsbeiträge:

  • pro m² Grundstücksfläche     1,80 € (unverändert seit 01.09.2010)
  • pro m² Geschossfläche         11,90 € (unverändert seit 01.09.2010)

Einleitungsgebühren:

  • pro m³ Verbrauch                     3,75 € (ab 01.11.2024)

 

Erschließungs- und Straßenausbaubeiträge

Nach tatsächlichem Aufwand entsprechend der Erschließungsbeitragssatzung bzw. Straßenausbaubeitragssatzung.

 

Friedhof

Grabgebühren:

  • Einzelgräber                                        540,00 €
  • Familiengräber                                  630,00 €
  • Familiengräber 1. Reihe                 990,00 €
  • Wandgräber                                     1.260,00 €
  • Gräber am Hauptweg                  1.260,00 €
  • selbständige Urnengräber            360,00 €
  • Sozialgräber (Urnenplätze)             90,00 €

Bestattungsgebühren: Entsprechend der Friedhofsgebührensatzung.

 

Gewerbesteuer

Hebesatz       320 v. H.

 

Grundsteuer

Hebesatz Grundsteuer A

(Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe)    400 v. H.

Hebesatz Grundsteuer B

(Grundstücke)     350 v. H.

 

Hundesteuer

  • erster Hund                       35,00 €
  • jeder weitere Hund        80,00 €
  • Kampfhund                     500,00 €

 

Kleineinleiterabgabe

17,90 € pro Person (Stichtag ist der 30.06. des Vorjahres)

 

Abfallgebühren

Eine Übersicht über die Abfallgebühren erhalten Sie unter  nachfolgenden Link: 

"Das Abfallgebührensystem des Landkreises Mühldorf a. Inn"

Sie werden auf die Homepage des Landratsamtes Mühldorf a. Inn als zuständige Behörde weitergeleitet. 

 

 

 

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