Erhöhung der Abwasserentsorgungsgebühren ab dem 01.11.2024 erforderlich

In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.10.2024 wurde nach Ablauf des vergangenen Kalkulationszeitraums die Nachkalkulation der Abwassergebühren vorgestellt. Aufgrund von steigenden Betriebskosten musste man eine Unterdeckung i.H. v. 85.827,60 € feststellen. Damit sich die Unterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum zukünftig nicht auf ein voraussichtliches Defizit von über 200.000 € erhöht, war man gezwungen die Gebühren der Abwasserbeseitigung anzupassen.

Um in dem Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 die gestiegenen Unterhaltskosten decken zu können, wurde daher beschlossen die Gebühr zum 01.11.2024 von 2,90 € auf 3,75 € zu erhöhen.

Die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossene und angepasste Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Buchbach (EWS) und die entsprechende Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Buchbach (BGS-EWS) können Sie auf unserer Homepage unter der Rathaus&Politik/Ortsrecht unter „Entsorgungseinrichtungen“ abrufen.

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