In der Marktgemeinderatssitzung vom 15.10.2024 wurde nach Ablauf des vergangenen Kalkulationszeitraums die Nachkalkulation der Abwassergebühren vorgestellt. Aufgrund von steigenden Betriebskosten musste man eine Unterdeckung i.H. v. 85.827,60 € feststellen. Damit sich die Unterdeckung im nächsten Kalkulationszeitraum zukünftig nicht auf ein voraussichtliches Defizit von über 200.000 € erhöht, war man gezwungen die Gebühren der Abwasserbeseitigung anzupassen.
Um in dem Kalkulationszeitraum 2024 bis 2026 die gestiegenen Unterhaltskosten decken zu können, wurde daher beschlossen die Gebühr zum 01.11.2024 von 2,90 € auf 3,75 € zu erhöhen.
Die in der Marktgemeinderatssitzung beschlossene und angepasste Satzung für die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Buchbach (EWS) und die entsprechende Beitrags und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Buchbach (BGS-EWS) können Sie auf unserer Homepage unter der Rathaus&Politik/Ortsrecht unter „Entsorgungseinrichtungen“ abrufen.