Friedhof

Der Friedhof dient der würdigen Bestattung der verstorbenen Gemeindeeinwohner und, wenn eine ordnungsgemäße Beisetzung nicht anderweitig sichergestellt ist, auch der im Gemeindegebiet Verstorbenen. Die Bestattung anderer Personen bedarf der Erlaubnis des Marktes Buchbach.

 

Der Friedhof ist in verschiedene Grabarten und Sektionen aufgeteilt:

  • Einzelgräber

bestehen aus einer Grabstelle

  • Familiengräber, 1. Reihe

in den Sektionen I bis III sind dies die ersten Reihen zum Leichenhaus

  • Familiengräber
  • Gräber am Hauptweg und Wandgräber
  • Urnengräber
  • Sozialgräber (Urnenfeld)

 

Die Familiengräber, die Wandgräber und die Gräber am Hauptweg bestehen alle aus vier Grabstellen. Die Urnengräber bestehen aus vier Urnenplätzen.

 

Die Sozialgräber stehen für Gemeindebürger ohne Angehörige uns soziale Absicherung zur Bestattung zur Verfügung.

 

Die Ruhefrist (Nutzungsrecht) bis zur Wiederbelegung beträgt 15 Jahre.

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